Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Differenzlohnklage ist bei unsubstantiierten Darlegungen zu Wucher und Sittenwidrigkeit überwiegend unbegründet; überwiegend unbegründete Differenzlohnklage bei unsubstantiierten Darlegungen zu Wucher und Sittenwidrigkeit; Tarifliche Entlohnung einer Rettungsassistentin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifliche Entlohnung einer Rettungsassistentin; überwiegend unbegründete Differenzlohnklage bei unsubstantiierten Darlegungen zu Wucher und Sittenwidrigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 02.09.2010 - 2 Ca 151/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10
- BAG, 24.08.2011 - 5 AZN 489/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08
Lohnwucher
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10
Die Regelung gilt auch für das auffällige Missverhältnis zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und der Lohnhöhe in einem Arbeitsverhältnis (BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - BAGE 130, 338 ff.).In diesem Zusammenhang spricht bereits ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ohne weiteres für eine verwerfliche Einstellung des Begünstigten; das gilt jedenfalls dann, wenn das objektiv bestehende krasse Missverhältnis den hinreichend sicheren Schluss zulässt, der Begünstigte habe sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, es liege ein solches Missverhältnis vor (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - zitiert nach JURIS, BAG 22.04.2009 a. a. O.).
2.4 Der Tatbestand des Lohnwuchers (§ 138 Abs. 2 BGB) setzt weiterhin voraus, dass der "Wucherer" die beim anderen Teil bestehende Schwächesituation (Zwangslage, Unerfahrenheit, mangelndes Urteilsvermögen, erhebliche Willensschwäche) ausbeutet, also sie sich in Kenntnis vom Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen bewusst zu Nutze macht (BAG 22.04.2009, a. a. O., II. 3 a).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 654/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10
Die Klägerin und die Beklagte zu 2. führten vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern und in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz einen Rechtsstreit (2 Ca 835/09 - 11 Sa 654/09), in dem die Anträge der Klägerin auf Feststellung, "dass zwischen den Parteien ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht" sowie auf Zahlung von Annahmeverzugsvergütung für den Zeitraum Januar bis Juni 2009 rechtskräftig abgewiesen wurden.Da zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden habe, habe die Klägerin auch keinen Annahmeverzugsanspruch vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009 (Urteil vom 18.03.2010 - 11 Sa 654/09 - veröffentlicht in JURIS).
Zur Begründung trägt sie vor, die Ansicht des Arbeitsgerichts im vorliegenden Verfahren wie auch des Landesarbeitsgerichts im Verfahren 11 Sa 654/09, es handele sich um jeweils befristete Tagesarbeitsverhältnisse, werde nochmals zur Entscheidung gestellt.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10
Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10
In diesem Zusammenhang spricht bereits ein besonders auffälliges und krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ohne weiteres für eine verwerfliche Einstellung des Begünstigten; das gilt jedenfalls dann, wenn das objektiv bestehende krasse Missverhältnis den hinreichend sicheren Schluss zulässt, der Begünstigte habe sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen, es liege ein solches Missverhältnis vor (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - zitiert nach JURIS, BAG 22.04.2009 a. a. O.).Dem hat sich für Arbeitsverhältnisse das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in der Entscheidung vom 02.11.2010 angeschlossen (5 Sa 91/10, a. a. O., Leitsatz 4).
- BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99
Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10
Bereits der Bundesgerichtshof hat am 13.06.2001 (XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55 ff.) erkannt, dass bei bestimmten Vertragstypen allein wegen eines krassen Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden könne, auch wenn im konkreten Fall keine weiteren, für ein sittenwidriges Verhalten des Begünstigten sprechenden Umstände hinzu kamen. - LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 567/10
Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10
Außer der Klägerin und ihren drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 566/10, 11 Sa 567/10, 11 Sa 568/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig. - LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10
Außer der Klägerin und ihren drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 566/10, 11 Sa 567/10, 11 Sa 568/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig. - LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 566/10
Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 569/10
Außer der Klägerin und ihren drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 566/10, 11 Sa 567/10, 11 Sa 568/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig.
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 567/10
Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts
Außer dem Kläger und seinen drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 566/10, 11 Sa 568/10, 11 Sa 569/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig. - LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10
Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts
Außer dem Kläger und seinen drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 566/10, 11 Sa 567/10, 11 Sa 569/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig. - LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 566/10
Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts
Außer dem Kläger und seinen drei Kollegen, die Kläger der drei Parallelverfahren sind (11 Sa 567/10, 11 Sa 568/10, 11 Sa 569/10), waren im streitgegenständlichen Zeitraum bei den Beklagten insgesamt ca. 200 Personen mit vergleichbaren Bedingungen - insbesondere gleicher Entgelthöhe - in jeweils einzeln oder für mehrere einzelne Einsätze abgesprochenen Diensten tätig.